Hausverwaltung

Unsere engagierten Mitarbeiter der Hausverwaltung haben immer ein offenes Ohr für Ihre Probleme und Anliegen.

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Telefonzeiten

Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitags sind wir via E-Mail erreichbar

 info@wohnen.at

 

 

Was tun bei ...?

Gebrechen

In Ihrer oder einer Nachbarwohnung ist ein Rohrgebrechen und der damit verbundene Wasserschaden aufgetreten.
Bitte verständigen Sie uns - möglichst detailliert - über den Schadensumfang.

 

Hausverwaltung: 01/604 26 35
E-Mail: Hausverwaltung@wohnen.at

 

Wir ersuchen Sie, ohne Einverständnis der Versicherung und der Hausverwaltung keine Reparaturarbeiten zu beauftragen. Ausgenommen davon sind selbstverständlich nötige Sofortmaßnahmen zur Verhinderung von größeren Folgeschäden oder zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren. Beachten Sie bitte, dass für die Abdeckung Ihres Schadens durch die Versicherung

  • eine Begutachtung
  • die Einholung von Kostenvoranschlägen
  • und die Einigung über den Schadenersatz

erfolgen muss.
Unsere Leitungswasserversicherung ersetzt Ihnen Schäden an - fest mit dem Gebäude verbundenen - Teilen, wie Mauerwerk (eingeschlossen der darin verlegten Installationen), Heizkörper, Tapezierung, Malerei, Fliesen, Parkett, Holzdecken, vollflächig verklebte Teppich- und Bodenbeläge, etc.
Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen (auch Einbaumöbel) sind nicht in der Gebäudeleitungswasser-Versicherung versichert und werden daher nur durch Ihre individuell abgeschlossene Haushaltsversicherung abgedeckt.

Einbruch

Verständigen Sie bitte umgehend die Polizei und die Hausverwaltung. Veranlassen Sie so rasch als möglich den Einbau eines neuen - vorerst provisorischen Zylinders. Bestellen Sie einen neuen, der Sperranlage entsprechenden Zylinder und geben Sie die Anzahl der gewünschten Schlüssel bekannt. Die erforderlichen Berechtigungen erhalten Sie von der Hausverwaltung.

Wir weisen darauf hin, dass Einbruchschäden (Eingangstür, Zylinder, Fenster, ...) nicht in der Gebäudeversicherung enthalten sind. Sofern Sie eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, können Sie solche Schäden über Ihre Versicherung abwickeln.

Schlüsselverlust

Bei Verlust Ihres Schlüssels gilt die selbe Vorgehensweise wie im Falle eines Einbruchs. Bitte verwahren Sie defekte oder bereits abgebrochene Schlüssel, bis Sie die Wohnung gegebenenfalls zurück- oder weitergeben.

Bei Rückstellung der Wohnung sind von Ihnen alle ausgegebenen sowie nachträglich durch Sie angefertigte Schlüssel an uns zurück zu geben. Sollten bei der Wohnungsrückgabe Schlüssel fehlen, so müssen wir Ihnen leider den Austausch der Schließanlage für Ihre Wohnung in Rechnung stellen.